
Möchtest du dein Fahrzeug von Deutschland auf die Kanaren einführen und fragst dich, was du alles beachten musst? Ob nur für einen Langzeiturlaub oder für eine Auswanderung, in diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt was du für die Einfuhr deines Fahrzeuges beachten musst, welche Dokumente du benötigst und welche verschiedenen Regelungen es auf den Kanaren gibt.
Hinweis: Wir haben für diesen Artikel mit bestem Wissen und Gewissen recherchiert und auch selbst unser Fahrzeug auf den Kanaren angemeldet. Abläufe und Formulare können sich ändern und wir übernehmen für die Richtigkeit und die Aktualität keine Gewähr.
1. Die Einfuhr eines Fahrzeuges auf die Kanaren
Wenn du mit deinem eigenen Fahrzeug von Deutschland auf die Kanaren kommst, musst du bei der Einfuhr einiges beachten. Dies gilt auch, wenn du zum Beispiel mit dem Camper, Auto oder Motorrad für einen Langzeiturlaub auf die Kanaren reist.
Ein Teil der Regelungen gelten europaweit. Da du die Kanaren nur über eine Fähre oder mittels eines Transportunternehmens per Schiff erreichst, wird jedes Kennzeichen erfasst und somit die Einfuhr mit Daten belegbar.
Zudem gelten die Kanaren als ein ultraperipheres Gebiet. Daher müssen die Zollbestimmungen bei der Einfuhr eines Fahrzeuges berücksichtigt werden.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass es für die Einfuhr eines Fahrzeuges auf die Kanaren je nach Einreisegrund verschiedene Regelungen gibt. Demnach gehen wir im Folgenden auf die verschiedenen Regelungen für eine temporäre Einfuhr ein, sowie auf die verschiedenen Regelungen der dauerhaften Einfuhr eines Fahrzeuges.
2. Was muss ich bei der temporären KFZ-Einfuhr auf die Kanaren beachten?
Die temporäre Einfuhr auf die Kanaren ist vor allem für einen Langzeiturlaub interessant. So darfst du auf den Kanaren dein in Deutschland gemeldetes Fahrzeug bis zu 3 Monate mit deutschem Kennzeichen fahren. In diesem Fall musst du nichts weiter beachten.
Möchtest du mit deinem Fahrzeug länger als 3 Monate auf den Kanarischen Inseln bleiben, musst du es beim Zoll deklarieren lassen. In diesem Fall kannst du bis zu 6 Monate auf den Kanaren bleiben und du zahlst für dein Fahrzeug eine Einfuhrumsatzsteuer. Diese wird dir beim Verlassen der Kanaren erstattet, wenn du dies rechtzeitig beim Zoll anmeldest.

Gut zu wissen: Verbringst du deinen Langzeiturlaub für mehr als 3 Monate auf den Kanaren, musst du dich im Ayuntamiento (dt.: Rathaus) anmelden und in das Ausländerregister eintragen lassen. Alle Infos dazu findest du in dem Artikel Langzeitaufenthalt auf den Kanaren: Ab wann Anmeldung, KFZ-Zulassung, Steuern & Co?
3. Was muss ich bei der dauerhaften KFZ-Einfuhr meines Fahrzeuges auf die Kanaren beachten?
Möchtest du auf die Kanaren auswandern und dein in Deutschland gemeldetes Fahrzeug mitnehmen, musst du es offiziell einführen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Dies gilt auch, wenn du dein Fahrzeug ohne Wohnsitz auf den Kanaren einführen möchtest, wie zum Beispiel für einen Langzeiturlaub.
In beiden Fällen gibt es bezüglich der Einfuhrsteuer und der Zulassungssteuer Unterschiede.
Wenn du deinen Wohnsitz auf die Kanaren verlegst, profitierst du bei der Einfuhr deines Fahrzeuges auf eine Befreiung der Einfuhrsteuer und der Zulassungssteuer. Was du dafür nachweisen musst, erfährst du in den entsprechenden Kapiteln weiter unten.
Um dir den Prozess der Einfuhr eines Fahrzeuges auf die Kanaren genauer zu erklären, findest du in den folgenden Kapiteln eine Schritt für Schritt Anleitung.
Schritt 1: Fahrzeug beim Zoll deklarieren
Da die Kanaren als ultraperipheres Gebiet gelten, fällt für die Einfuhr von Fahrzeugen beim Zoll die Einfuhrumsatzsteuer an. Diese kannst du umgehen, wenn du als Grund für die Einfuhr einen Wohnortwechsel auf die Kanaren angeben kannst. Dafür musst du beim Zoll zum Einen deinen Erstwohnsitz auf den Kanarischen Inseln nachweisen.
Zum Anderen musst du mittels eines Kaufvertrages oder Rechnung belegen, dass dein Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten in deinem Besitz ist. Ist dies der Fall, muss die Ummeldung deines Fahrzeuges innerhalb eines Jahres nach deiner wohnlichen Anmeldung auf den Kanaren erfolgen. Falls du diese Frist nicht einhalten kannst, wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Zudem muss dein Fahrzeug auf den Kanaren in den nächsten 12 Monaten in deinem Besitz bleiben und darf auch nicht vermietet werden, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Verkaufst oder vermietest du dein Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres, wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Die Einfuhrsteuer wird wie folgt berechnet:
- für Autos mit 11 oder weniger steuerlichen PS (caballos fiscales): 9,5% des aktuellen Werts des Fahrzeuges
- für Autos mit mehr als 11 steuerlichen PS (caballos fiscales): 15% des aktuellen Werts des Fahrzeuges
- Elektro- oder Hybridfahrzeuge: 0%
- Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit einer anerkannten Behinderung von mehr als 33%: 3% des aktuellen Werts des Fahrzeuges
- Wohnwagen und Wohnmobile: 15% des aktuellen Werts des Fahrzeuges
- Lieferwagen: 7% des aktuellen Werts des aktuellen Wertes des Fahrzeuges
Die steuerlichen PS werden folgendermaßen berechnet:
- für 4-Takt-Motoren: (Kubikzentimeter / 4)0,6 x 0,08 x 4
- für 2-Takt.Motoren: (Kubikzentimeter / 4)0,6 x 0,11 x 4
Egal aus welchem Grund die Einfuhr auf die Kanaren erfolgt, muss dein Fahrzeug Zollpapiere erhalten. Dies erfolgt über eine Zollagentur, die für dich den Behördengang übernimmt. Hierfür musst du folgende Dokumente vorlegen:
- Kfz-Brief
- Fahrzeugschein
- CoC-Papiere
- Kaufvertrag oder Rechnung des Fahrzeuges
- ein Ausweisdokument (Ausweis oder Reisepass)
- Ticket der Fähre
Für die Steuerbefreiung wegen Wohnortwechsel auf die Kanaren musst du außerdem folgende Dokumente vorlegen:
- wohnliche Anmeldebescheinigung auf den Kanaren
- wohnliche Abmeldebescheinigung in Deutschland, ausgestellt vom Deutschen Konsulat auf den Kanaren
Nach Bearbeitung erhältst du von der Agentur den Einfuhrnachweis DUA (grüner Zollschein).

Achtung: Die Zollagenturen nehmen für diese Dienstleistung eine Gebühr
Schritt 2: Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen
Der nächste Schritt für die Zulassung deines deutschen Fahrzeuges auf den Kanaren ist die Hauptuntersuchung. Diese wird in Spanien ITV genannt.
Bei der Hauptuntersuchung für die Zulassung handelt es sich um eine spezielle, kostenpflichtige Untersuchung für die Einfuhr eines Fahrzeuges aus einem anderen Land. Besteht dein Fahrzeug diese Hauptuntersuchung, erhältst du die ficha técnica (dt.: technische Papiere).
Hier findest du die Standorte für die Hauptuntersuchung auf den Kanarischen Inseln:
- Lanzarote: Arrecife und Playa Honda
- Fuerteventura: El Matorral, Antigua und Puerto del Rosario
- Gran Canaria: Arinaga I, Arinaga II, Maspalomas, Las Palmas I, Las Palmas II, Las Palmas III, Las Palmas Hafen, Santa María de Guía, Telde und Jinámar
- Teneriffa: Adeje, San Miguel, Mayorazgo, Chafiras, Güimar, Cuesta-Taco, Flughafen Nord, El Rosario, Los Realejos und Santa Cruz de Tenerife
- La Palma: El Paso und Santa Cruz de La Palma
- La Gomera: San Sebastián de La Gomera
- El Hierro: Valverde
Schritt 3: Zulassungssteuer beim Finanzamt bezahlen
Nachdem du nun deinen grünen Zollschein (DUA) und die technischen Papiere (ficha técnica) erhalten hast, gehst du zum Finanzamt (Agencia Tributaria) um die Zulassungsteuer zu bezahlen.

Für das Finanzamt musst du folgende Dokumente mitbringen:
- Kaufvertrag des Fahrzeuges + Übersetzung
- Kfz-Brief
- Fahrzeugschein
- ein Ausweisdokument
- deine NIE-Nummer
- wohnliche Anmeldebescheinigung auf den Kanaren
- von Schritt 1 den grünen Zollschein (DUA)
- von Schritt 2 die technischen Papiere von der ITV (ficha técnica)
Meldest du dein Fahrzeug auf den Kanaren auf Grund eines Wohnortwechsels an, dann füllst du dort das Formular für die Befreiung der Zulassungssteuer “Modelo 05” aus. Dafür brauchst du zusätzlich folgendes Dokument:
- wohnliche Abmeldebescheinigung, ausgestellt vom Deutschen Konsulat auf den Kanaren
Für die Steuerbefreiung bekommst du einen Beleg, den du für die Zulassungsstelle benötigst.
Wichtiger Hinweis: Um eine Befreiung der Zulassungssteuer zu erhalten, musst du diese innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellungsdatum des grünen Zollscheins (DUA) beim Finanzamt melden.
Meldest du dein Fahrzeug ohne den Grund eines Wohnortwechsels auf den Kanaren an, oder nach Ablauf der im grünen Kasten benannten 60 Tagen, füllst du das Formular “Modelo 576” aus.
Mit diesem Formular berechnet das Finanzamt die Zulassungssteuer (sp.: impuesto de matriculación). Anschließend bekommst du einen Bezahlbrief. Mit diesen gehst du zur Bank und bezahlst die Zulassungssteuer. Du erhältst einen Zahlungsbeleg.
Die Zulassungsteuer wird anhand der CO2 Emissionen deines Fahrzeuges berechnet:
- Für Emissionen bis zu 120 g/km CO2: 0%
- Für Emissionen von mehr als 120 g/km CO2 und weniger als 160 g/km CO2: 4,75% des aktuellen Werts deines Fahrzeuges
- Für Emissionen, die größer oder gleich als 160 g/km CO2 und kleiner als 200 g/km CO2: 9,75% des aktuellen Werts deines Fahrzeuges
- Für Emissionen von 200 g/km CO2 oder mehr: 14,75% des aktuellen Werts deines Fahrzeuges
Rechne hier den ungefähren Wert deines Fahrzeuges für das spanische Finanzamt aus.
Achtung: Hast du dein Fahrzeug gebraucht von einer privaten Person gekauft, musst du zusätzlich zur Zulassungssteuer die „Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados“ beim kanarisches Finanzamt (Agencia Tributaria Canaria) bezahlen. Dafür füllst du das Formular Modelo 620 aus.
Schritt 4: Kfz-Steuer beim Ayuntamiento bezahlen
Nach dem Finanzamt gehst du zum Ayuntamiento (dt.: Rathaus) deines Wohnsitzes auf den Kanaren. Dort bezahlst du die jährliche Kfz-Steuer. Dafür benötigst du folgende Dokumente:
- ein Ausweisdokument
- deine NIE-Nummer
- wohnliche Anmeldebescheinigung auf den Kanaren
- von Schritt 2 die technischen Papiere von der ITV (ficha técnica)
Anschließend bekommst du einen Bezahlbrief. Mit diesen gehst du zur Bank und bezahlst die KFZ-Steuer. Du erhältst einen Zahlungsbeleg.
Schritt 5: Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden
Nach all den Schritten kannst du endlich zur Zulassungsstelle (oficina de Tráfico) gehen. Für die endgültige Anmeldung/ Zulassung deines Fahrzeuges auf den Kanaren, benötigst du folgende Dokumente:
- Formular für den Antrag der Zulassung
- Kaufvertrag des Fahrzeuges + Übersetzung
- Kfz-Brief
- Fahrzeugschein
- CoC-Papiere
- ein Ausweisdokument
- deine NIE-Nummer
- wohnliche Anmeldebescheinigung auf den Kanaren
- wohnliche Abmeldebescheinigung vom Deutschen Konsulat (im Falle der Steuerbefreiung)
- von Schritt 1 den grünen Zollschein (DUA)
- von Schritt 2 die technischen Papiere von der ITV (ficha técnica)
- von Schritt 3 Beleg für die Steuerbefreiung ODER Zahlungsbeleg der Zulassungssteuer
- der Zahlungsbeleg des Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (nur bei gebrauchtem Fahrzeug, welches von einer privaten Person gekauft wurde)
- von Schritt 4 Zahlungsbeleg der Kfz-Steuer
Die Zulassungsstellen der verschiedenen Inseln findest du hier:
- Lanzarote: Dirección General de Tráfico de Lanzarote
- Fuerteventura: Dirección General de Tráfico de Fuerteventura
- Gran Canaria: Jefatura Provincial de Tráfico de Las Palmas
- Teneriffa: Jefatura Provincial de Tráfico de Tenerife
- La Palma: Dirección General de Tráfico de La Palma
Auf La Gomera und El Hierro gibt es keine Zulassungsstellen. Die Zulassung muss auf Teneriffa erfolgen, da dort sich die Zulassungsstelle der Provinz Santa de Tenerife befindet.
Hinweis: Für die Anmeldung wird eine Zulassungsgebühr in Höhe von 99,77€ (Stand Juni 2022) fällig. Diese kannst du vor Ort in der Zulassungsstelle nur mit Debit- oder Kreditkarte bezahlen.
Schritt 6: Kfz-Versicherung abschließen und Nummernschilder drucken
Nachdem dein Fahrzeug zugelassen wurde, benötigst du eine Kfz-Versicherung. Ohne diese darfst du dein auf den Kanaren zugelassenes Fahrzeug nicht fahren.
Hast du eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, kannst du dir die Nummernschilder (sp.: placas de matrícula) kaufen und an deinem Auto anbringen.

Gute Fahrt!
Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Artikel eine gute Übersicht geben konnten und du damit mehr Struktur für die Einfuhr deines Fahrzeuges hast.
Falls bei dir etwas anders ablief oder du einen hilfreichen Tipp für andere Leser:innen teilen möchtest, schreib gern unten in den Kommentaren.
Interessiert dich das Thema Auswandern auf die Kanaren? Dann möchten wir dir den Auswander Guide* von unserer Freundin Eva ans Herz legen. Sie ist selbst nach Teneriffa ausgewandert und hat mit all ihren Erfahrungen und guter Recherche ein umfangreiches E-Book kreiert. Es bezieht sich zwar auf Teneriffa, aber darin sind auch hilfreiche Informationen enthalten, die für die gesamten Kanaren gelten.
Wir wünschen dir mit deinem Fahrzeug auf den Kanaren eine wundervolle Zeit und stets gute Fahrt!
Liebe Grüße,
Kristin & Rayco
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26 Kommentare
Hola,
erst mal Danke für den ausführlichen Bericht.
Ich habe trotzdem noch ein zwei Fragen.
Zur Situation:
Ich bin seit 2020 Resident und habe vor kurzem meinen deutschen Wohnsitz aufgegeben.
Nun möchte ich mein Motorrad, seit 3 Jahren in Deutschland abgemeldet, auf die Insel holen.
Benötige ich dafür ein Ausfuhrkennzeichen?
Oder kann ich das Fahrzeug zB.mit einem Kurzzeitkennzeichen oder auf meine Schwester oder Vater zulassen und dann mit Deutschen Schildern nach Teneriffa fahren und dann das oben beschriebene Prozedere durchlaufen?
Hallo Zusammen,
Wir ziehen nach Teneriffa um. In Deutschland melden wir uns nicht ab. Lassen als zweite Wohnsitz laufen aus geschäftlichen Gründen. Eine Frage, wenn das Auto finanziert ist, kann man nach Teneriffa mitnehmen und dort anmelden? Weil Sie überall schreiben, so das FZ Brief muss man vorliegen.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
das wissen wir leider nicht. Wir würden beim Kreditinstitut nachfragen, welche Optionen es für diesen Fall gibt.
Ganz liebe Grüße,
Kristin & Rayco
Hallo,
wenn ich ein bereits spanisch zugelassenes Fahrzeug auf dem spanischen Festland kaufe und dieses auf die Kanaren bringen / zulassen möchte, muss ich dann auch Einfuhrzoll, etc. bezahlen ?
LG
Oliver
Hallo Oliver,
ja, du musst das Fahrzeug beim Zoll deklarieren.
Viele Grüße,
Kristin & Rayco
Danke für den ausführlichen Bericht!!!
Wie schätzt ihr die gesamt Dauer ein vom ITV (Wird das direkt vor Ort gemacht?)
bis zum Anbringen der Kennzeichen? Wo erhält man die Kennzeichen?
tausend dank schon mal, wenn alles durch ist geht der Kaffee auf nich
Guten Tag, ich habe eine Frage: wir haben auf Teneriffa eine Eigentumswohnung und wollen die auch im Winter nutzen. Das heisst wir werden immer so mal 8 Wochen Ende des Jahres und dann wieder 8 Wochen Anfang des Jahres dort überwintern. Wenn wir unseren Zweitwagen über ein Transportunternehmen nach Teneriffa transportieren lassen könnten wir das Auto ja nutzen. Er steht in unserer Abwesenheit in einer Garage. Müssen wir das Auto ummelden oder reicht es wenn wir immer nur die geringe Zeit vor Ort sind ?
Hallo Micha, ihr müsst euer Auto auf alle Fälle ummelden, da es länger als 6 Monate in einem anderen Land ist. Hier spielt eure Anwesenheit keine Rolle. Da es durch den Zoll geht, wird es definitiv erfasst. Hier rate ich euch das genau zu überlegen, ob das so Sinn macht. Zoll, Steuern ect. können zusammen mit dem Transport hohe Kosten verursachen. Hinzu kommt, dass auf der Insel zu viele Autos existieren.Auch aus diesem Grund ist es unserer Meinung nach sehr empfehlenswert, den Gedanken aufzugreifen, sich hier ein Fahrzeug anzuschaffen.
Viele grüße,
Kristin & Rayco
Hallo und vielen Dank für diese unglaublich systematische Anleitung.
Ich bin gerade mit der Fähre – mit Auto – unterwegs nach Fuerteventura. Der Aufenthalt dort ist erstmal für drei Monate geplant.
Gibt es die Möglichkeit, meinen Wagen auf Fuerteventura zu verkaufen, innerhalb der drei Monate? Ich überlege das, wenn es nicht zu stressig sein sollte und es auch einen ‚Markt‘ dafür geben sollte. Sonst nehme ich den kleinen Toyota Aygo halt wieder mit nach Deutschland.
Danke für eure Antwort.
Hallo Thomas, vielen Dank für dein Feedback =)
Du kannst dein Auto verkaufen, aber das wird mit vielen Kosten verbunden sein und ob sich das für den/die Käufer:in lohnt ist fraglich. Falls du da Hilfe benötigst, kann ich dir unsere Partnerin auf der Insel empfehlen. Im Artikel findest du ein Kontaktformular.
Wir wünschen dir eine schöne Zeit auf der Insel!
Liebe Grüße aus Teneriffa,
Kristin & Rayco
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Interesse habe ich eure Infos gelesen und bin nun ganz schön verunsichert was die Ummeldung unser kleines Auto betrifft. Wir haben das bereits vor gut einem Jahr hierher nach Gran Canaria mit der der Fähre verbracht.
Dann kam Corona und wir konnten dadurch nicht mehr so schnell wieder herkommen. Wir haben hier eine ETW seit zwei Jahren und würden gern das Auto nun ummelden, da wir bis zu 183 Tage hier bleiben dürfen. Um euren Ratgeber für die Ummeldung folgen zu können, scheint es nun so, dass wir erstens die Zollerklärung/-genehmigung brauchen, die wir nicht haben. Was also tun um überhaupt die Ummeldeprozedur beginnen zu können?
Gibt es eine Ersatzvariante zur Zollerklärung? Alle anderen Unterlagen liegen vor bis auf Steuerbelege und die erforderliche technische Prüfung sollte auch möglich sein, aber die kommen ja erst später. Danke für eure Mühe. MfG. Herbert.
Hallo lieber Herbert, dein Einzelfall ist sehr speziell. Wir raten dir, dich bei den Behörden zu erkundigen.
Gern hätten wir dir weitergeholfen…
Viel Erfolg und liebe Grüße aus Teneriffa,
Kristin & Rayco
Hi,
Wir sind gerade auf Lanzarote angekommen und möchten hier ein Auto kaufen, mit dem wir über die Inseln reisen möchten. Brauchen wir dafür diese Wohnliche Anmeldebescheinigung? Weil die kann man nur mit einem Mietvertrag sprich festem Wohnsitz beantragen oder? Kann man ohne Wohnsitz dann überhaupt ein Auto hier kaufen?
Vielen Dank!
LG Sophie
Hallo Sophie, wenn ihr ein Auto kaufen möchtet, benötigt ihr wie in Deutschland eine Meldeadresse auf den Kanaren, auf die ihr das Auto anmelden könnt.
Liebe Grüße,
Kristin & Rayco
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für die klasse Aufbereitung! Kurze Frage: Ihr habt oben unter (2) geschrieben, dass man bei einem Aufenthalt bis 6 Monate seine Einfuhrsteuer wieder zurück erstattet bekommt.
Wir planen einen Aufenthalt / Urlaub von mehr als 6 Monaten. Ich nehme an, das bedeutet wir bekommen die Einfuhrsteuer nicht wieder zurück. Heißt das aber auch gleichzeitig, dass wir unser Auto auf den Canaren anmelden müssen? Frag mich aber auch grade wie das gehen soll, weil wir ja keinen festen Wohnsitz dort haben.
Lieben Dank für eure Hilfe
Hallo Julian, europaweit gilt, dass man sich in einem anderen Land nicht länger als sechs Monate mit ausländischem Nummernschild aufhalten darf. Fällt meistens nicht auf, da man über Landweg ein- und ausreisen und durch die offenen Grenzen nicht nachweisen kann, ob man zwischendurch das Land verlassen hat. Auf den Kanaren werden alle Nummernschilder registriert, da die Anfahrt mit der Fähre ist, somit fällt es hier eher auf.
Auch europaweit gilt, dass man in dem Land steuerpflichtig ist, in dem man sich länger als ein halbes Jahr aufhält. Allerdings gibt es hier auch Regelungen dazwischen, dennoch solltet ihr euch mit den Formalitäten für euren Langzeitaufenthalt auseinandersetzen. Schau dir mal die Infos im folgenden Link an:
https://www.canary-vibes.com/langzeitaufenthalt-kanaren-anmeldung-steuern/
Auch wenn wir EU sind, ist die Bürokratie der Länder noch nicht soweit, dass wir einfach so durch Europa reisen können (nicht nur Spanien).
Wir hoffen dies hilft dir bei der Planung weiter und du kannst wie geplant einen längeren Aufenthalt auf den Kanaren machen, wenn auch mit paar Formalitäten verbunden.
Liebe Grüße aus Gran Canaria,
Kristin & Rayco
Ach ja, ganz vergessen: Für jegliche Hilfe wären wir euch sehr dankbar.
Grüße Anja und Jürgen
Hallo,
wir haben da mal ein paar Fragen und vielleicht könnt ihr uns dabei helfen. Gleich vorweg,das Ziel ist,daß wir nach Fuerteventura umziehen wollen und zwar dauerhaft.
Wir haben uns vorerst ein Hotel gebucht und wollen ein paar Wochen Urlaub machen. In dieser Zeit, so der Plan, werden wir uns nach einer ETW umschauen.
Jetzt stellen sich folgende Fragen:
Wie sollten wir am Besten verfahren beispielsweise mit unserem Fahrzeug? Ihr schreibt z.B. man benötigt eine Abmeldebescheinig vom deutschen Konsulat.
Ein Problem ist ja schon die Tatsache, daß wir erst eine Woche vor der Abreise die Abmeldung vom Bürgeramt hier bekommen. (Das könnte alles ein wenig eng werden, da wir schon am 31.08. von hier weg wollen)
Diese NIE Nummern kann man doch auch erst beantragen, wenn man einen festen Wohnsitz nachweisen können oder sehen wir das falsch?
Hallo ihr zwei!
So richtig verstehen wir das Problem nicht. Die Abmeldung in Deutschland und der Nachweis vom Konsulat sind zwei verschiedene und somit terminunabhängige Prozesse. Ihr holt euch erst bei Ankunft auf den Kanaren die Bestätigung vom Konsulat, was sie in ihrem System dann sehen müssten. Haben wir das richtig verstanden?
Die NIE könnt ihr ohne Wohnsitz beantragen. Manche machen es bereits in der Spanischen Botschaft in Deutschland, ihr könnt es aber auch vor Ort bei der Ausländerbehörde (Abteilung bei der Policía Nacional) machen. Letzteres geht schneller, ihr solltet allerdings Spanischkenntnisse oder eine Person mitbringen, die für euch übersetzen kann.
Wir hoffen, dass euch das weiterhilft. Da aus eigener Erfahrung die Prozesse hier auf den Kanaren sehr komplex, wenn nicht sogar wegen der Sprache sehr kompliziert sind, empfehlen wir immer eine Person zu beauftragen, die diesen Prozess begleitet. Für Fuerteventura haben wir eine sehr liebe Partnerin, die dies übernehmen könnte. Falls dies interessant für euch ist, könnt ihr über das Kontaktformular gern eine unverbindliche Anfrage senden =)
Hier geht’s zum Kontaktformular
Viel Erfolg und liebe Grüße aus Teneriffa,
Kristin & Rayco
Hallo ihr zwei,
vielen herzlichen Dank. Ich denke mal, das hilft uns erst einmal weiter.
Wir werden mit Freude und Dank euere Partnerin in Anspruch nehmen.
Hallo zusammen,
wo und vor allem wann melde ich denn mein Umzugsgut an? Für jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar
Hallo, wir können dir gern jemanden weiterempfehlen, der dich diesbezüglich dabei unterstützen kann. Dafür müssten wir wissen, um welche Insel es sich handelt.
Liebe Grüße,
Kristin & Rayco
Erstmal danke für die schnelle Rückmeldung. Zuerst würde ich gernTeneriffa ansteuern. Selbst habe ich noch eine alte abgelaufene Residencia mit NIE Nummer. Soweit ich verstanden habe, verjährt zwar die Residencia, aber die Nummer bleibt einem erhalten. Ist das richtig?
Beste Grüße zurück
Alex
Ich leite dich gern an unseren Partner auf Teneriffa weiter, der kennt sich bestens aus. Fülle dazu im folgenden Link das Kontaktformular aus, keine Sorge, es ist keine Buchung, ich brauch deine Infos nur für die Weiterleitung, denn dort hast du ein Textfeld, wo du deine Frage konkret aufschreiben kannst.
https://www.canary-vibes.com/buchungsanfrage-administrative-dienstleistungen-kanaren/
Liebe Grüße und viel Erfolg,
Kristin
Hallo zusammen, weiß jemand ob mann ein Fahrzeug mit LPG- Gas mit der Fähre nach Kanaren transportieren darf?
Hallo, das dürfte kein Problem sein, am besten bei der Fähre nachfragen.
Liebe Grüße,
Kristin & Rayco